Cookies und ähnliche Technologien
Welche Kategorien eingesetzt werden können, wofür sie dienen und wie Sie Ihre Einwilligung verwalten.
1. Grundlagen
Cookies und ähnliche Technologien können Informationen auf einem Endgerät speichern oder auf dort gespeicherte Informationen zugreifen. Für nicht unbedingt erforderliche Technologien holen wir vor der Nutzung eine Einwilligung ein. Technisch unbedingt erforderliche Funktionen können ohne gesonderte Einwilligung eingesetzt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Verantwortlich für die Website ist ft - Tauchen & Freizeit GmbH, Neuenteich 2 a, 42107, Wuppertal. Fragen zur Nutzung von Cookies können an [email protected] gerichtet werden.
2. Technisch notwendige Technologien
Notwendige Technologien dienen Funktionen, die für den vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst erforderlich sind. Dazu können Sicherheitsfunktionen, die technische Bereitstellung von Seiteninhalten, die Verwaltung von Formularabläufen sowie die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen gehören.
Diese Kategorie wird nicht dafür verwendet, eigenständige Interessenprofile für Werbung zu erstellen. Die konkrete Dauer richtet sich nach der jeweiligen Funktion; Sitzungstechnologien können nach Ende einer Sitzung entfallen, während Einstellungen für einen angemessenen Zeitraum gespeichert werden können, damit sie nicht bei jedem Seitenaufruf erneut abgefragt werden müssen.
3. Analyse-Technologien
Analyse-Technologien können dazu dienen, die Nutzung des Angebots in zusammengefasster Form zu verstehen, etwa welche Seiten besonders häufig aufgerufen werden oder ob technische Probleme auftreten. Solche Technologien werden nur nach vorheriger Einwilligung eingesetzt, wenn sie nicht ausnahmsweise für einen unbedingt erforderlichen Zweck notwendig sind.
Je nach eingesetztem Dienst können technische Kennungen, Geräteinformationen, verkürzte oder vollständige IP-Adressen und Nutzungsereignisse verarbeitet werden. Details zu einem konkret eingesetzten Analysedienst werden in den jeweiligen Einwilligungsinformationen transparent gemacht.
4. Marketing-Technologien und Drittanbieter
Marketing-Technologien können eingesetzt werden, um die Wirksamkeit von Kampagnen zu messen oder Inhalte interessenbezogen auszuspielen. Solche Funktionen werden nur aktiviert, wenn Sie zuvor eingewilligt haben. Dabei kann es zu einer Verarbeitung durch externe Technologieanbieter kommen.
Wenn externe Anbieter Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeiten oder Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermitteln, werden die hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt. Konkrete Anbieter, Zwecke und Laufzeiten werden in der Einwilligungsoberfläche oder einer aktualisierten Fassung dieser Richtlinie angegeben, sobald entsprechende Dienste eingesetzt werden.
5. Speicherdauer
Die Speicherdauer hängt von Zweck und Kategorie ab. Sitzungstechnologien können nur bis zum Ende der jeweiligen Browsersitzung bestehen. Dauerhafte Einstellungen können für einen längeren Zeitraum gespeichert werden, damit Ihre Entscheidung erhalten bleibt. Analyse- und Marketing-Technologien werden entsprechend der für den jeweiligen Anbieter festgelegten Laufzeit eingesetzt.
Wir überprüfen die eingesetzten Technologien regelmäßig und begrenzen Laufzeiten auf das erforderliche Maß. Wo gesetzlich oder technisch möglich, werden Daten früher gelöscht oder anonymisiert, wenn der Verarbeitungszweck entfällt.
6. Einwilligung verwalten und widerrufen
Sie können nicht notwendige Kategorien ablehnen und eine bereits erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zusätzlich bieten Browser Einstellungen zum Löschen oder Blockieren gespeicherter Informationen. Wenn technisch notwendige Funktionen blockiert werden, können einzelne Website-Funktionen eingeschränkt sein.
Der Widerruf einer Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs auf Grundlage der Einwilligung erfolgt ist.
7. Änderungen
Diese Cookie-Richtlinie kann angepasst werden, wenn neue Technologien eingesetzt werden, bestehende Dienste entfallen oder sich rechtliche Anforderungen ändern. Maßgeblich ist die jeweils auf dieser Website veröffentlichte Fassung.
